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Wer wird gefördert?
- Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/in, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter € 25.600,- (bzw. € 51.200,- bei gemeinsamer Veranlagung) liegt
- Prüfung der individuellen Voraussetzungen durch eine Prämienberatung
In welcher Höhe wird gefördert?
- 50% der Weiterbildungskosten, bis maximal 500,- €
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
- Sämtliche BME-Weiterbildungen, d.h. Seminare und Lehrgänge







