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Wer wird gefördert?
- Sitz Ihres Unternehmens ist in Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Das Unternehmen hat bis zu 250 Beschäftigte, die in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind (ausgenommen sind Beschäftige im öffentlichen Dienst)
- Sie haben seit zwei Jahren keine beruflichen Weiterbildung besucht
In welcher Höhe wird gefördert?
- 50% der Weiterbildungskosten (bis max. € 500,- brutto pro Bildungsscheck)
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
- Sämtliche BME‐Weiterbildungen, d.h. Seminare und Lehrgänge







