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C-Teile

BME-Benchmark-Service: Benchmark „C-Teile (Materialpreise)“

Im Rahmen eines kontinuierlichen Benchmarkings bietet der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) seinen Firmenmitgliedern eine Plattform zur Überprüfung ihrer Einkaufspreise für ausgesuchte, repräsentative indirekte Materialien.

Um die Erfassung und Aktualisierung der Daten komfortabel zu gestalten, wird den Teilnehmern eine Excel-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach der Erfassung der Daten ist die Excel-Datei per E-Mail an den BME zu senden und wird dort in eine zentrale Datenbank eingespielt.

Nach Abschluss der Plausibilitätsprüfung werden die Daten ausgewertet.

Die Ergebnisse der Auswertung werden den Teilnehmern in verschlüsselter Form zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer erhält eine Übersicht über die Artikel, für die er Preise angegeben hat. Die Übersicht enthält folgende Auswertungen:

  • Darstellung des günstigsten Preises mit 100%
  • Darstellung des eigenen Preises in Prozentabweichung von 100%
  • den Durchschnitts-Preis aller Teilnehmer
  • den besten Preis von ähnlich großen Teilnehmern

Insgesamt stehen 900 repräsentative Artikel mit ca. 30.000 Vergleichspreisen aus folgenden Bereichen zur Verfügung:

  1. Elektromaterial
  2. Werkzeuge
  3. Büromaterial (ohne EDV)
  4. Persönlicher Arbeitsschutz
  5. EDV-Verbrauchsmaterialien und Zubehör
  6. Allgemeine Verbrauchsmaterialien (z.B. Reinigung, Hygiene, Catering)
  7. Laborchemikalien und –verbrauchsmaterial

Zudem ist es möglich, eigene Artikel für das Benchmark zu erfassen.

Nutzen auch Sie die Möglichkeit, schnell und kostengünstig die wichtigsten Artikel aus dem C-Teile Sortiment Ihres Unternehmens zu vergleichen!

Anmerkungen zu den Artikeln:

  • Der Teilnehmer kann individuell auch seine eigenen Artikel erfassen.
  • Für die Auswertung sind zwingend die Mengen je Artikel erforderlich. Ohne Mengenangabe kann der jeweilige Artikel nicht ausgewertet werden!
  • Als Einkaufspreis wird der Netto-Einkaufspreis „Frei Haus“ ohne Boni und Skonti zu Grunde gelegt.
  • Neben dem Einkaufspreis ist unbedingt die Packmengeneinheit zu beachten. Die vorgegebene Packmengeneinheit und deren Inhalt kann nicht verändert werden. Ggf. ist entsprechend vom Benchmark-Teilnehmer der Preis auf die vorgegebene Einheit umzurechnen.
  • Oft sind Qualitäten als „gehobene Qualität“ bzw. „Markenqualität“ definiert. Hier handelt es sich i. d. R. um eingeführte Markennamen. Bei „Standardqualitäten“ oder „No-Name-Artikeln“ handelt es sich normalerweise um Handelsmarken, Importartikel etc. Da oft gravierende Preisunterschiede existieren, ist bei der Preisabgabe dieser Punkt äußerst genau zu beachten.
  • Die Artikel sind mit einem Kurztext beschrieben. Falls notwendig, kann ein Langtext mit weiterführender Spezifikation eingeblendet werden.
  • Der Lieferant und die Lieferantenartikelnummer sollten, falls möglich, genannt werden. Dies erleichtert Plausibilitätsprüfungen und Abweichungsanalysen.
  • Die eigene Artikelnummer kann auf Wunsch mitgeführt werden.