Einkaufen in der Wolke
Cloud Computing verändert die Einkaufsprozesse im Unternehmen
Der Aufgabenbereich Procurement ist einer der Pioniere des eCommerce – und damit ein Wegbereiter des Cloud Computings. Es waren in der Tat die Einkaufschefs die das Potenzial einer vernetzten Welt für automatisierte Sourcing- und Procurement-Prozesse erkannten. Vielleicht waren sie nur etwas zu früh dran…
Cloud Computing verfolgt heute einen bodenständigeren Ansatz und ist weniger ein Lösungsangebot als vielmehr eine Infrastrukturleistung. Insofern ist Cloud Computing eher eine neue Form der Bereitstellung, bietet Rechnerleistung, Speicherplatz und Netzwerk „nach Bedarf“ an und verbindet dies mit der Bereitstellung von Systemsoftware, Anwendungen, Managementwerkzeugen und Entwicklungstools, die auf die Geschäftsprozesse der Anwender zugeschnitten werden können.
Das Versprechen dahinter lautet: Man bekommt immer das, was man braucht, wann man es braucht.
Dabei herrscht durchaus Skepsis, wie sie sich im zum Beispiel im BME-Stimmungsbarometer niederschlägt: 43 Prozent der Befragten sehen elektronische Ausschreibungen als irrelevant an oder planen keinen Einsatz. Bei elektronischen Auktionen hat sich die Zahl der Befragten, die derzeit keine Einsatzmöglichkeiten sogar gegenüber dem Vorjahr erhöht: auf 61 Prozent.
Allerdings legen Vergleichsstudien – etwa die Branchenmonitore des BITKOM– ganz allgemein eine wachsende Akzeptanz des Cloud Computings nahe. Es ist also anzunehmen, dass die befragten Einkaufsleiter sehr wohl zwischen den Möglichkeiten, IT-Angebote aus der Wolke zu beziehen, und den bisherigen Angeboten unterscheiden. Insofern ist nicht nur zu fragen, wie Cloud-Services die Einkaufsprozesse selbst optimieren, sondern wie ganz allgemein unternehmensintern Grundlagen für den Einkauf von Cloud-Angeboten gestaltet werden.
Denn Cloud-Services einzukaufen kann nicht in die Entscheidungshoheit der Fachabteilung allein gelegt werden, und auch die IT-Abteilung sollte hier nicht ohne den zentralen Einkauf agieren. Aus Sicht des Anwenderunternehmens gibt es vertragsrechtliche und datenschutzrechtliche Überlegungen, die über die reine technische oder Anwendungssicht hinausgehen:
Das deutsche Datenschutzrecht: …lässt die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten wie etwa Kunden- und Arbeitnehmerdaten nur unter strengen Voraussetzungen zu. Insbesondere ist im Regelfall die Einwilligung des Dateninhabers einzuholen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die eine bestimmte oder eine bestimmbare natürliche Person betreffen. Keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen ergeben sich dagegen beispielsweise für Finanzdaten eines Unternehmens, Daten über Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Daten zu juristischen Personen.
Sicherheit und Kontrollhoheit über die Daten: Von Cloud Computing-Dienstleistern wird erwartet, dass sie die Datenhaltung auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten, also die Kundendaten gegen physikalische und logische Fehler sowie gegen unbefugten Zugriff absichern. Die Tatsache, dass der physische Zugriff auf die Datenbestände nicht komplett unter eigener Kontrolle steht, führt bei IT-Entscheidern nicht selten zu Unbehagen.
Integrationsfähigkeit: Für den Business-Einsatz von Cloud Computing zählt, ob und wie sich angebotene Cloud-Services miteinander und in bestehende IT-Systeme integrieren lassen. Der Nutzer erwartet die ganzheitliche, performante und reibungsfreie Unterstützung seiner Geschäftsprozesse. Im Cloud-Zeitalter wird die Fähigkeit der Dienstleister, Komponenten von Services und vorhandene Systeme zu einsetzbaren Services zu integrieren und durchgängige Verfügbarkeit für Komplett- und Teilprozesse zu gewährleisten, zu einem besonderen Wettbewerbsvorteil.
Verfügbarkeit und Performanz: Die Qualität eines Services spielt eine entscheidende Rolle, damit Cloud Computing als Sourcing-Alternative im Markt akzeptiert wird. Dabei müssen sich Cloud-Services am Qualitätsniveau lokal installierter Anwendungen messen lassen. Wichtig für die Qualität sind die technischen Faktoren Performanz und Verfügbarkeit. Performanz bezeichnet die Fähigkeit von IT-Komponenten, bestimmte zeitliche Anforderungen zu erfüllen, z.B. Antwortzeiten oder Datendurchsatz.
Absicherung bei Insolvenz des Anbieters: Der Nutzer einer Cloud-Computing-Dienstleistung sollte für den Fall, dass der Anbieter insolvent wird, Vorsorge treffen. Nach der deutschen Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter, soweit man von einem Miet- oder Werkvertrag ausgeht, die weitere Erfüllung des Vertrages ablehnen. Ausnahmen davon gelten, wenn der Anbieter die Software finanziert und zur Sicherheit an seinen Kreditgeber übertragen hat. Daten und Software des Kunden, die im Rahmen der Vertragsdurchführung in die Cloud übertragen wurden, kann der Kunde auch bei einer Vertragsbeendigung vom Insolvenzverwalter herausverlangen (sog. Recht auf Aussonderung).
Absicherung bei Ausfall des Anbieters: Ist der Anbieter durch tatsächliche oder rechtliche Umstände, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, nicht mehr zur Leistungserbringung im Stande, steht dem Kunden neben Gewährleistungsrechten und Ansprüchen aus Service Level Agreements nach deutschem Recht auch ein außerordentliches Recht zur Kündigung zu. Durch eine Kündigung enden allerdings auch die Rechte der Kunden hinsichtlich der Cloud. Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist es zweckmäßig, für den Fall einer Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, das Schicksal der in der Cloud gespeicherten Daten und Software des Kunden zu regeln. Das Risiko eines Betriebsausfalls durch Störungen im IT-Bereich ist aber unabhängig von der Art der IT-Organisation (eigenes Rechenzentrum, Outsourcing oder Cloud Computing).
Die Auswahl eines Cloud-Anbieters berührt somit Fragen, die weit über die Beurteilung des eigentlichen funktionalen oder preislichen Angebots hinausgehen. Der Einkauf sollte sich hier nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen. Eine ausführliche Erörterung zur Auswahl eine Cloud-Anbieters hält der BITKOM einen leitfaden unter www.bitkom.org bereit.
Heinz-Paul Bonn, Vizepräsident BITKOM
Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., Berlin
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