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Zukunftsprogramm Arbeit
in Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?
- Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen
- Teilnehmer muss Beschäftigter in einem KMU sein
- Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben
In welcher Höhe wird gefördert?
- Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (Seminarkosten und ggf. Freistellungskosten). In der Regel können durch die Anrechnung der Freistellungskosten 100% der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat der Arbeitgeber 55% der Seminarkosten zu tragen
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
- Sämtliche BME-Weiterbildungen







