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Wer wird gefördert?
- Antragsteller verfügt über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss.
- Antragsteller darf noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
- Die Maßnahme muss gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem BBiG vorbereiten(z.B. Fachkaufmann/frau)
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer)
In welcher Höhe wird gefördert?
- 30,5% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Maßnahmebeitrag (Restbetrag ist zusätzlich als günstig verzinstes Bankdarlehen möglich)
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
- Weiterbildungslehrgang Fachkaufmann/frau Einkauf und Logistik (IHK) an den Standorten Berlin und Weingarten (bei Ravensburg)







