Neuste Teilnehmer

• Februar 2012
- EVO Eitel + Volland GmbH,
  Fellbach
• Januar 2012
- BME Marketing GmbH,
  Frankfurt
• November 2011
- Weber-Hydraulik GmbH,
  Güglingen
• September 2011
- Intalus GmbH,
  Bremen 
- BHS tabletop AG,
  Selb
• August 2011
- ATOSS Software AG,
  München 
• Mai 2011
- W. Pelz GmbH & Co KG, 
  Wahlstedt
- pely-plastic GmbH & Co
   KG, Wahlstedt
- pely-tex GmbH & Co KG,
   Wahlstedt
- Schütz GmbH & Co. KGaA

Participants

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Downloads / Infos:

Deutsch:
BME Verhaltensrichtlinie CoC

English:
Code of Conduct

Chinesisch:
Code of Conduct

Polnisch:
BME Kodeks Etyki

Russisch:
Code of Conduct

Mit der BME-Compliance-Initiative gegen Korruption, Kartelle, Kinderarbeit – Nachhaltigkeitsinitiative des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.

Compliance-Themen rücken zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit, Stakeholdern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Neben stark regulierten Themenfeldern wie Wirtschaftskriminalität (etwa Korruption und Untreue) oder Kartellrecht geraten auch soziale und umweltbezogene Anliegen ins Blickfeld. Die Verletzung gesetzlicher Verbote und die Nichtbeachtung von Geboten wirken sich negativ auf die Reputation von Unternehmen aus. Notwendig sind daher umsetzbare und zugleich wirksame Maßnahmen, welche die Einhaltung von Geboten sowie die Integrität und Regeltreue der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter stärken.

Mit der BME-Compliance-Initiative und dem BME-Verhaltenskodex unterstützt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. Unternehmen aller Größen und Branchen beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung eines Compliance-Programms und einer entsprechenden Unternehmenskultur. Zugleich dient der BME-Verhaltenskodex der Harmonisierung der unterschiedlichen Supplier Kodizes. Der BME-Verhaltenskodex dient mithin auch der gegenseitigen Anerkennung von Compliance-Programmen.

Der BME-Verhaltenskodex enthält fundamentale Regeln zur Bekämpfung von Korruption, zu kartellrechtswidrigen Absprachen, zur Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung ethischer Grundsätze. Die BME-Verhaltensrichtlinie umfasst überdies Grundsätze zur Wahrung der Menschenrechte, zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zu fairen Arbeitsbedingungen. Diese Prinzipien sind in der Lieferkette zu fördern und sollen auch von den Lieferanten selbst aktiv befolgt werden.

Im Einzelnen:

  • Einbeziehung des UN Global Compact und weiterer internationaler Regelungen
  • Gebot zur Befolgung von Recht und Gesetz
  • Verbot von Korruption
  • Fairer Wettbewerb: Verbot von kartellrechtswidrigen Absprachen
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Beachtung der Menschenrechte
  • Verbot der Diskriminierung
  • Förderung des Gesundheitsschutzes
  • Förderung fairer Arbeitsbedingungen
  • Förderung des Umweltschutzes
  • IP-Schutz/Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen
  • Einbeziehung dieser Standards in die Lieferantenkette

Viele Unternehmen unterstützen die BME-Compliance-Initiative durch ihren Beitritt, so unter anderem ThyssenKrupp AG, Allianz SE, Daimler AG, Henkel KGaA, Bilfinger Berger AG, Fraport AG, Hochtief AG, Merck KGaA, CeweColor AG, GEA Group AG, SMA Solar Technology AG, Jantsch Kunststofftechnik GmbH, Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH, Rasselstein GmbH, Miele & Cie. KG SRI Radio Systems GmbH, Bischof + Klein GmbH & Co. KG, E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH, Schütz GmbH, AL-KO Kober GmbH sowie weitere Firmen aus den Bereichen Automotive, Maschinenbau, Chemie, Pharma und Logistik.

Mit der BME-Compliance-Initiative wird ein branchenübergreifender, internationalisierbarer Compliance-Standard auf der Basis universeller Werte geschaffen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat 2011 einen IDW-Prüfungsstandard („Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance-Management-Systemen“) veröffentlicht. Zu den allgemein anerkannten CMS-Rahmenkonzepten wird die BME-Compliance-Initiative gezählt.

Die Compliance-Initiative des BME bietet:

  • Standardisierung akzeptabler (substanzieller wie umsetzbarer) Compliance-Anforderungen
  • Förderung von Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit durch verpflichtendes Selbstauskünfteverfahren
  • Compliance als Qualitätsmerkmal bei der Auswahl von Geschäftspartnern
  • Reduktion von Prüfungsaufwänden
  • Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Verhaltenskodizes und Compliance-Maßnahmen
  • Reduktion der Vielzahl unterschiedlichster Supplier Kodizes
  • Transparenz der beigetretenen Unternehmen durch Auflistung in öffentlich zugänglichem Web-Verzeichnis
  • Konzentration auf branchenübergreifend relevante Compliance-Themen

Machen auch Sie mit und treten Sie der BME-Compliance-Initiative bei.

Gerne senden wir Ihnen die Beitrittsunterlagen zu.

Weitere Informationen:

Sebastian Schröder
Rechtsanwalt, Leiter BME-Service Recht & Compliance
BME e.V.
Tel.: +49 (0)69 30838-141
E-Mail: sebastian.schroeder@bme.de