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BMEcat

Rechtliche Hinweise

Dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) steht das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, nicht gewerbliche und gewerbliche Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem E-Business Standard BMEcat und sämtlichen damit verbundenen Arbeitsergebnissen, Programmversionen und Dokumentationen zu. Ausschließlich der BME kann Lizenzen zum Implementieren und Verwenden der in den Spezifikationen enthaltenen BMEcat-Tags und Schemarichtlinien zum Erstellen von Computerprogrammen unter Einhaltung der urheberechtlichen Schutzrechte und diesen Richtlinien gewähren. Eine Lizenzgabe begründet keine eigene Rechte der Lizenznehmer; sämtliche Rechte an der Materie und dem Gegenstand der Spezifikation verbleiben beim BME.

Der BME gewährt Ihnen hiermit das dauerhafte, nicht exklusive, gebührenfreie, Recht, die BMEcat-Spezifikation zu verwenden und dieselbe unter Beachtung des in der Spezifikation angegebenen Copyrights einzusetzen, zu kopieren, zu veröffentlichen und zu verteilen.

Der BME gewährt Ihnen hiermit, gemäß urheberrechtlichen Schutzrechten eine gebührenfreie Lizenz zum Implementieren und Verwenden der in der Spezifikation enthaltenen BMEcat-Tags und Schemarichtlinien zum Erstellen von Computerprogrammen nach diesen Richtlinien.