Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ ist für größere Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2023 relevant, betrifft ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Damit wird die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der Wertschöpfungskette verpflichtend. Früher als von vielen erwartet werden auch kleinere Unternehmen betroffen sein, denn als Zulieferer für große Vertragspartner sind auch sie Teil einer Lieferkette. Noch weitreichender als das deutsche Gesetz wird die EU-Richtlinie ausfallen.
Höchste Zeit also, sich mit den Themen Lieferantenmonitoring, Risikomanagement und Supply Chain Visibility auseinanderzusetzen. Auf dem 4. BME-Forum „Update Lieferkettengesetz“ diskutieren Praktiker:innen über ihre Maßnahmen in Organisation, Lieferanten- und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.
Dabei stehen u.a. diese Fragen im Fokus:
- Wie kann ein umfassendes Risikomanagement verankert werden?
- Welche Präventionsmaßnahmen müssen gegenüber unmittelbaren Zulieferern ergriffen werden?
- Welche Steuerungsprozesse müssen gegenüber mittelbaren Zulieferern gesichert werden?
- Wie können Beschwerdeverfahren für Betroffene eingerichtet werden?
- Wie müssen Dokumentationen gestaltet werden?
WEN SIE AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN
Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen:
- Strategischer Einkauf
- Lieferantenmanagement
- Global Sourcing
- Warengruppenmanagement
- Supply Chain Management