BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG

WER WIRD GEFÖRDERT?
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (bzw. der Durchschnittsnote 1,9) oder besser bestanden
  • Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre
IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
  • Über einen Zeitraum von 3 Jahren können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000,- Euro für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % von den Stipendiaten/Stipendiatinnen selbst zu tragen.
WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG

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Dorith RödigSenior Projektmanagerin Lehrgänge+49 6196 5828-233dorith.roedig@bme.de