Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
- Der Teilnehmer muss Beschäftigter in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sein.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
- Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten (max. 1.500 € pro Jahr)
WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
- Grundsätzlich alle BME-Weiterbildungen
Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein