09.02.2021Öffentliche Beschaffung

Beschaffungsvertrag EU-Astra Zeneca: „Sehr ungewöhnlich“

Der Vertrag zwischen der EU und dem Impfstoffhersteller Astra Zeneca hat hohe politische Wellen geschlagen. Aber wie ist die Vereinbarung aus Beschaffungssicht zu beurteilen? BIP hat bei einem Experten für Öffentliche Beschaffung nachgefragt.

Als Mitte Januar bekannt wurde, dass der britisch-schwedische Impfstoffhersteller Astra Zeneca weniger als die mit der EU vereinbarten Impfdosen zu definierten Zeitpunkten Anfang 2021 wird liefern können, war die Aufregung groß. Astra Zeneca berief sich auf eine sogenannte Best-Effort-Klausel im Vertrag, wonach das Unternehmen nach eigener Sicht auf die Dinge lediglich alles unternehmen – sich also „anstrengen“ – müsste, um zum vereinbarten Zeitpunkt die vereinbarte Menge an Impfstoff zu liefern. Eine direkte Verpflichtung leitete es daraus nicht ab. Die EU-Kommission sah das naturgemäß anders und beharrte darauf, dass Liefermengen und -zeitpunkte wirksam vereinbart worden waren. Eine Pattstellung war die Folge. Aufgrund des zunehmenden politischen Drucks wurde der Beschaffungsvertrag Ende Januar 2021 veröffentlicht. Sensible Stellen wurden auf Wunsch von Astra Zeneca geschwärzt.