10.02.2021Politik & Wirtschaft

Das neue Lieferkettengesetz: Besser früher an später denken

Bei der Jahresauftaktveranstaltung, des BME rmr, BME Hanau und dem Verband Die Führungskräfte, erhielten Einkäufer eine geballte Ladung praxisnaher Informationen zum Lieferkettengesetz. Erstmals fand das Treffen coronabedingt rein virtuell statt.

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Vielleicht werden die Diskussionen um ein nationales Lieferkettengesetz in Deutschland deshalb so intensiv geführt. Ob es noch in dieser Legislaturperiode – also bis September 2021 – kommt, werden die kommenden Wochen zeigen, glaubt Anne Lauenroth vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Dass der regulatorische Druck mit Blick auf ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement weiter zunehmen wird, gilt hingegen als sicher. Je früher sich Einkäufer damit auseinandersetzen, desto besser sind sie vorbereitet, denn die Inhalte werden Kernelemente ihrer Arbeit betreffen. Bei der Jahresauftaktveranstaltung, die der BME rmr gemeinsam mit dem BME Hanau und dem Verband Die Führungskräfte durchführte, erhielten sie eine geballte Ladung praxisnaher Informationen zu dem Vorhaben. Erstmals fand das Treffen coronabedingt rein virtuell statt. Knapp 60 Teilnehmende waren mit dabei. Dass nun konkreter Handlungsdruck in der Sache besteht, hat auch mit dem Koalitionsvertrag zu tun. Im Dezember 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen vorsah. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass man „national gesetzlich tätig" werde, wenn eine Überprüfung 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass diese nicht ausreicht. Die Zahlen des Unternehmensmonitorings, die Anne Lauenroth, stellvertretende Abteilungsleiterin Internationale Zusammenarbeit, Sicherheit, Rohstoffe und Raumfahrt beim BDI, präsentierte, waren auf den ersten Blick deutlich: Nur etwa 15 Prozent der befragten Unternehmen hatten die Anforderungen des NAP erfüllt. Die gewählte Methodik, dass nur Unternehmen als „Erfüller" gelten, die alle Fragen richtig beantworten, vermittelt gleichwohl „ein falsches Bild", so die BDI-Vertreterin. Umso mehr, wenn man weiß, dass bereits 2019 ein Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz öffentlich wurde. „Man konnte den Eindruck gewinnen, dass es sowieso eine gesetzliche Regelung geben sollte. Eine umfassende Prüfung der Wirksamkeit von freiwilligen Brancheninitiativen fand nicht statt." Auf der Internet-Seite des BME rmr können Sie den kompletten Artikel lesen. Zum Beitrag hier…   Autor: David Schahinian Zum Videostream der Jahresauftaktveranstaltung gelangen Sie hier…  Weiterführende Informationen über die Aktivitäten und kommenden Veranstaltungen des BME rmr finden Sie unter: https://rheinmain.bme.de