12.02.2021Politik & Wirtschaft

Lieferkettengesetz: „Verantwortungsvolle Aufgabe für den Einkauf“

Die Große Koalition in Berlin hat sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Es soll große deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf das Einhalten der Menschenrechte zu achten.

Nach dem Willen der Koalitionspartner soll das deutsche Lieferkettengesetz Unternehmen dazu verpflichten, bei ihren Auslandsgeschäften und ihren Lieferanten auf die Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu achten. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor, das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 Realität werden, wie die Minister Hubertus Heil (Arbeit), Gerd Müller (Entwicklung) und Peter Altmaier (Wirtschaft) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgaben. Der Gesetzentwurf selbst sei noch nicht öffentlich zugänglich, weil er sich noch in der „formalen regierungsinternen Abstimmung“ befinde, heißt es aus dem Arbeitsministerium auf BME-Anfrage. Konkret überwachungspflichtig auf mögliche Verstöße gegen Sozialstandards hin soll neben dem eigenen Geschäftsbereich auch der Betrieb der unmittelbaren Zulieferer werden. Dies soll mittels Risikoanalyse passieren. Weitere Stufen in der Lieferkette (Tier 2 bis Tier n) müssen nur abgestuft kontrolliert werden. Ein Unternehmen muss bei einem Sublieferanten dann aktiv tätig werden, wenn es zu Beschwerden von mittelbaren Zulieferern kommt. Kontrollbehörde soll nach den Plänen der Politik das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Menschenrechte in Lieferketten ist allerdings nicht vorgesehen. Stattdessen drohen Bußgelder, die laut Arbeitsminister Heil „angemessen“ sein sollen. Befolgen müssen die neuen Regelungen ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern werden erst später (2024) verpflichtet. Kleinere, insbesondere mittelständische Betriebe erfasst das Lieferkettengesetz gar nicht.

Ullah: „Wichtiger Schritt für transparente Supply Chains“

„Ich begrüße die Entscheidung der Bundesregierung, das Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, sagt BME-Vorstandsvorsitzende Gundula Ullah in einer ersten Reaktion. Es komme zwar mit deutlichen Kompromissen, verpflichte Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern aber, ab 2023 Verantwortung für den eigenen Geschäftsbetrieb und ihre direkten Zulieferer zu übernehmen. Dies sei ein erster, wichtiger Schritt zu transparenten und nachhaltigen Supply Chains. „Auf den Einkauf kommt damit die verantwortungsvolle Aufgabe zu, auf die Einhaltung des Gesetzes durch die Lieferanten zu achten und als strategischer Impulsgeber für Nachhaltigkeit bei aktuellen und zukünftigen Vergabeentscheidungen zu fungieren“, sagt Ullah mit Blick auf das Procurement.

BME unterstützt Einkäufer bei der Umsetzung

„Die Verpflichtung zur Einhaltung von sozialen und nachhaltigen Mindeststandards ist für viele Unternehmen bereits heute eine Selbstverständlichkeit. Mit der Ausdehnung auf die Zulieferer bekommt das Thema Risikomanagement in Einkauf und Supply Management nun eine zusätzliche Komponente“, nennt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Silvius Grobosch konkrete Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf den strategischen Einkauf. Lieferketten müssten zukünftig noch transparenter werden und um die Nachhaltigkeitskomponenten erweitert werden. „Auch wenn die Verpflichtung erst ab 2023 und zunächst nur für größere Unternehmen gilt, sollte mit der pragmatischen Umsetzung sofort begonnen werden. Der BME bietet als direkte Unterstützung für die Unternehmen etwa den BME Code of Conduct, ein eigenes Nachhaltigkeitszertifikat für den Einkauf sowie Seminare zum Lieferkettengesetz an“, weist Grobosch auf das Angebot des BME hin.

Lieferkettengesetz: Geteilte Reaktionen

So kontrovers die Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette diskutiert wurde, so unterschiedlich fallen naturgemäß nun auch die Reaktionen auf das geplante Lieferkettengesetz aus. Wirtschaftsvertreter fürchten weiterhin hohe bürokratische Hürden und Wettbewerbsnachteile, freuen sich aber, dass die ursprünglich im Raum stehenden strengen Haftungsregeln im weiteren Prozess weggefallen sind. Menschenrechtsorganisationen wiederum gehen die neuen Regeln nicht weit genug. Sie fordern insbesondere Nachbesserungen bei der Haftung und der aktiven Prüfpflicht auf Verstöße. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) verbindet eine gute und eine schlechte Nachricht damit. Positiv sei, dass zusätzliche Bürokratie und Haftungsrisiken eingeschränkt würden. Die schlechte Nachricht: Selbst in dieser Form sei das geplante Gesetz ein Handelshemmnis, von dem auch die Entwicklungs- und Schwellenländer nicht zwingend profitierten. Es werde Zeit für eine europäische Lösung.

EU bereitet eigenes Lieferkettengesetz vor

Nach Ansicht von Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel), belaste „ein Lieferkettengesetz die Falschen, wenn es auf gesetzliche Vorgaben für deutsche Unternehmen setzt, um im Ausland Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Mindeststandards im Umweltschutz oder Sozialbereich zu verhindern“. Besser wäre es, ein Fehlverhalten ausländischer Unternehmen direkt mit geeigneten Sanktionen zu ahnden, heißt es weiter. Felbermayr: „Ein Negativlistenansatz wäre besser, der allen Unternehmen in der Welt, denen ein Fehlverhalten nachgewiesen wird, die Beteiligung an deutschen – besser europäischen – Wertschöpfungsketten untersagt. Dass ein solcher Ansatz wirkt, zeigt das Vorbild der USA. Mit einem Kaskadenprinzip könnte man die Prüfpflichten für eigene Unternehmen auf direkte Zulieferer begrenzen.“ Möglicherweise wird das deutsche Lieferkettengesetz aber ohnehin bald zur Randnotiz. Denn der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Ende Januar mit einem Initiativbericht den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz freigemacht. Im März soll dieser im Plenum des EU-Parlaments formell abgesegnet werden, danach muss die EU-Kommission tätig werden. Möglich also, dass im Sommer bereits ein Gesetzesvorschlag für ein europaweites Lieferkettengesetz auf dem Tisch liegt. Infos zum virtuellen BME-Training Lieferkettengesetz: https://shop.bme.de/products/virtuelles-bme-training-lieferkettengesetz Infos zum BME-Zertifizierungssystem „Nachhaltige Beschaffung“: bit.ly/2MZJ9A9 Infos zum BME Sustainability Summit: bit.ly/3ub3X8u Infos zur BME-Compliance-Initiative: bit.ly/3anhAJI