04.12.2020International

Nahender Brexit: EU-Checkliste für Unternehmen

Das Vereinigte Königreich ist ab 1. Januar 2021 ein „Drittstaat“ und damit nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Hierauf müssen sich alle Beteiligten vorbereiten.

Die Europäische Kommission hat eine Checkliste zur Vorbereitung für Unternehmen erstellt, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäftsbeziehungen pflegen. Diese Checkliste soll nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums Unternehmen aus der EU, die im Vereinigten Königreich tätig sind, und/oder Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die in der EU tätig sind, dabei helfen, genau zu prüfen, wie gut sie auf den 1. Januar 2021 vorbereitet sind. Sie biete einen Überblick über die wichtigsten Bereiche im Warenverkehr (u.a. Pflichten der Importeure/Exporteure, Zollförmlichkeiten, Ursprungsregeln, Mehrwert- und Verbrauchsteuern, Kennzeichnungen, Chemikalien) und bei der Erbringung von Dienstleistungen (u.a. Finanzdienstleistungen, Luftfahrt, Kraftverkehrsunternehmen, Berufliche Qualifikationen), in denen es ab dem 1. Januar 2021 in jedem Fall zu Änderungen kommen wird. Für weitere Informationen: BMWi - Brexit: Das Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 – Checkliste für Unternehmen