Berufskraftfahrer-Ausbildung 2025/26: Fördermittel jetzt beantragen
Start frei für die Berufskraftfahrer-Ausbildung 2025/26: Seit dem 8. Juli 2025 ist das Antragsportal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) für das Förderprogramm „Ausbildung im Güterkraftverkehr“ geöffnet. Unternehmen, die für das Ausbildungsjahr 2025/26 Berufskraftfahrer ausbilden möchten, können nun ihre Förderanträge stellen. Die Antragsfrist endet am 1. September 2025.
Keine Förderung ohne Bewilligung: Reihenfolge strikt beachten
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) betont, dass Punkt 4 der Förderrichtlinie Ausbildung unverändert gilt: „Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung des Antrages durch die Bewilligungsbehörde begonnen wird. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.“
Für Unternehmen bedeutet das konkret:
- Zuerst muss der Antrag beim BALM gestellt werden.
- Danach ist der Bewilligungsbescheid abzuwarten.
- Erst im Anschluss darf der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden.
Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, erlischt der Anspruch auf Förderung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist somit ausgeschlossen. Das BALM sichert eine zügige Bearbeitung der Anträge zu – Vertragsabschlüsse vor dem 1. August 2025 sind somit möglich.
BME ruft zur Teilnahme auf
Der BME begrüßt das Förderprogramm ausdrücklich. Michael Jungk, Leiter Sektion Logistik und Supply Chain Management beim BME, unterstreicht: „Qualifizierter Berufskraftfahrernachwuchs ist ein entscheidender Faktor für leistungsfähige Lieferketten und eine zukunftssichere Logistik. Der BME empfiehlt Speditions- und Transportunternehmen sowie der gesamten BME-Community, die Fördermöglichkeit aktiv zu nutzen und damit gezielt dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).