19.12.2023Politik & Wirtschaft

Einigung beim europäischen Lieferkettengesetz zieht Auswirkungen auf gesamte Wirtschaft nach sich

Der BME hat für seine Mitglieder die Fakten in einem Informationspapier kompakt zusammengefasst.
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In Verhandlungen wurde eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erzielt. Die Richtlinie soll Menschenrechte, Umwelt und Klima entlang der gesamten Lieferkette schützen.

Auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen

Die EU setzt einen engen Rahmen. Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von 150 Mio. Euro sind ebenso betroffen wie Unternehmen aus Risikobranchen ab 250 Beschäftigten. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt sie, wenn sie nach drei Jahren einen Umsatz von 300 Mio. Euro in der Europäischen Union erzielen. Der Finanzsektor wird vorerst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.

Einbindung der gesamten Lieferkette und nachgelagerter Tätigkeiten

Tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte sind zu ermitteln, berichten und abzustellen. Dies umfasst vorgelagerte Geschäftspartner und teilweise die nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling. Zudem fordert der Kompromiss einen Übergangsplan, der im Einklang mit dem Pariser Abkommen für die Eindämmung des Klimawandels steht.

Bei Verstößen drohen Geldbußen sowie „naming and shaming”

Sollte es zu Verstößen im Laufe der Lieferkette kommen, können Unternehmen von Betroffenen zivilrechtlich belangt werden. Im Falle dessen drohen Geldbußen von bis zu 5% des Umsatzes sowie eine Veröffentlichung.

Wie es weitergeht

Die Einigung muss vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden. Das ist normalerweise Formsache und erfolgt voraussichtlich Mai 2024. Ab diesem Zeitpunkt haben Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das voraussichtlich durch Verschärfungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgen. Ab 01.01.2024 greift das LkSG für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Mit dem Inkrafttreten des angepassten LkSG ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen.

Die Pressemitteilung des Rats der EU finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Alexander GrimmPolitischer Referent BME e.V.+49 6196 5828 136alexander.grimm@bme.de