EU-Zollrechtsreform: Neuer Unionszollkodex veröffentlicht
Neue Architektur für das EU-Zollrecht
Am 16. September 2026 hatte das Europäische Parlament dem zwischen Parlament und Rat ausgehandelten Text abschließend zugestimmt. Nach der Zustimmung des Rates ist die Reform nun mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt formell abgeschlossen. Die neue Verordnung legt den Zollkodex der Union neu fest und hebt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 952/2013 auf.
Kern der Reform ist der EU Customs Data Hub. Die zentrale digitale Plattform soll Zoll- und weitere relevante Daten zusammenführen und den Wirtschaftsbeteiligten eine einheitliche Schnittstelle bieten. Daten sollen künftig grundsätzlich nur einmal bereitgestellt und für mehrere Vorgänge wiederverwendet werden können. Die Plattform soll zudem eine EU-weite, datenbasierte Risikoanalyse ermöglichen und die Zusammenarbeit von Zoll-, Marktüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden verbessern. Nach Angaben der EU soll der Data Hub langfristig die bislang 111 nationalen Zoll-IT-Systeme ersetzen.
EU-Zollbehörde und neue Erleichterungen für Unternehmen
Für die Umsetzung und den Betrieb des neuen Systems wird die EU-Zollbehörde (EUCA) eingerichtet. Sie soll ihren Sitz in Lille haben und 2027 den Betrieb aufnehmen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Analyse der im Data Hub verfügbaren Ein- und Ausfuhrdaten sowie die Unterstützung der nationalen Zollbehörden beim Risikomanagement.
Für besonders verlässliche Unternehmen schafft die Reform den neuen Status des „Trust & Check“-Händlers. Unternehmen, die umfassende Informationen zu ihren Waren und Lieferketten bereitstellen und die festgelegten Kriterien erfüllen, können von vereinfachten Zollverfahren profitieren. In bestimmten Fällen soll auch eine Überlassung von Waren ohne aktives Eingreifen des Zolls möglich sein. Das bestehende AEO-System bleibt daneben erhalten.
Neue Regeln für den E-Commerce
Auch der stark wachsende grenzüberschreitende Onlinehandel wird neu geregelt. Die bisherige Zollbefreiung für Waren bis zu einem Wert von 150 Euro entfällt. Für Sendungen im E-Commerce gilt seit dem 1. Juli 2026 bereits vorübergehend ein pauschaler Zoll von drei Euro; spätestens ab dem 1. November 2026 soll zudem eine unionsweite Bearbeitungsgebühr für entsprechende Kleinsendungen erhoben werden. Ab 1. Juli 2028 gelten für den E-Commerce die neuen Verfahren des Customs Data Hub.
Online-Plattformen werden stärker in die zollrechtliche Verantwortung einbezogen. Für Fernverkäufe kann künftig der Verkäufer oder die Plattform als Einführer auftreten; damit werden Zollformalitäten und Zollzahlungen stärker auf die beteiligten Unternehmen verlagert.
Schrittweise Umsetzung
Die Reform wird nicht auf einen Schlag umgesetzt. Der Customs Data Hub ist ab 1. Juli 2028 für den E-Commerce verpflichtend. Andere Wirtschaftsbeteiligte können ihn ab 1. März 2031 freiwillig nutzen; für alle Wirtschaftsbeteiligten wird die Nutzung ab 1. März 2034 verpflichtend. Die allgemeine Anwendung des neuen Zollkodex beginnt grundsätzlich zwölf Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt.
Die neue Verordnung bildet damit den rechtlichen Rahmen für eine schrittweise Neuordnung der europäischen Zollverwaltung und der Zollprozesse. Für Unternehmen kommt es in den kommenden Jahren insbesondere auf die konkrete Ausgestaltung der digitalen Verfahren und die Vorbereitung auf die neuen E-Commerce- und Datenanforderungen an.