Koalitionsausschuss: Entlastungssignale für Einkauf und Lieferketten – Umsetzung bleibt entscheidend
Entlastungssignale für Einkauf und Lieferketten
Die jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses setzen wichtige Akzente für Unternehmen, Einkauf und Supply Chain Management. Im Mittelpunkt stehen Bürokratierückbau, mehr wirtschaftliche Dynamik, beschleunigte Verfahren sowie eine stärkere Ausrichtung politischer Maßnahmen an Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz. Für die Einkaufscommunity ist dabei vor allem relevant, ob die angekündigten Entlastungen tatsächlich in der betrieblichen Praxis ankommen. Das gilt insbesondere dort, wo regulatorische Anforderungen entlang komplexer Lieferketten heute erhebliche Ressourcen binden.
„Die Beschlüsse gehen an mehreren Stellen in die richtige Richtung. Zugleich können sie nur ein erster Schritt sein. Für die Beschaffung wird entscheidend sein, ob die angekündigten Maßnahmen in der betrieblichen Praxis tatsächlich zu Entlastungen führen. Unsere Community braucht verhältnismäßige und umsetzbare Rahmenbedingungen, die Investitionen, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zielführend unterstützen“, sagt Dr. Lars Kleeberg, Hauptgeschäftsführer des BME.
Risikobasierter Ansatz statt zusätzlicher Bürokratie
Besonders bedeutsam ist die angekündigte Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Die Koalition will die Richtlinie 1:1 umsetzen, den Anwendungsbereich gesetzlich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro begrenzen sowie die Sorgfaltspflichten risikobasiert ausgestalten. Zudem sollen Informations- und Prüfpflichten gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern an angemessen verfügbare Informationen geknüpft werden.
Aus Sicht des BME ist die stärkere Orientierung am risikobasierten Ansatz ausdrücklich zu begrüßen. Sie kann helfen, Ressourcen dort einzusetzen, wo tatsächliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bestehen. Pauschale Nachweis- und Dokumentationspflichten in der Breite der Lieferkette sollten dagegen vermieden werden. Gerade kleine und mittelständische Zulieferer dürfen nicht durch schematische Fragebögen, Mehrfachabfragen und überbordende Nachweisanforderungen überfordert werden. Eine wirksame Lieferkettenregulierung muss Schutzstandards sichern, zugleich aber praktikabel, verhältnismäßig und anschlussfähig an reale Beschaffungsprozesse bleiben.
Entscheidend ist die praktische Umsetzung
Gleichzeitig bleibt die politische Ankündigung nur so stark wie ihre gesetzgeberische und administrative Umsetzung. Wenn Berichtspflichten formal reduziert werden, Prüf-, Haftungs- und Kundenerwartungen aber unverändert bestehen bleiben, entsteht für Unternehmen keine echte Entlastung. Der angekündigte Bürokratierückbau, etwa durch ein Berichtsentlastungsgesetz, die Überprüfung von Dokumentationspflichten und eine stärker risikoorientierte Aufsicht, muss deshalb konsequent mit der Lieferkettenregulierung verzahnt werden.
Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Neben der CSDDD enthalten die Beschlüsse weitere für die Einkaufscommunity relevante Signale. Der Deutschlandfonds soll um eine Resilienzdimension erweitert werden und insbesondere Investitionen in Rohstoffbeschaffung und Energieinfrastruktur stärken. Auch die angekündigte Außenwirtschaftsstrategie, die Diversifizierung von Handelsbeziehungen sowie ein robusterer europäischer Handelsschutz berühren unmittelbar die strategische Beschaffung, Versorgungssicherheit und Kostenstrukturen. Diese Maßnahmen können Lieferketten widerstandsfähiger machen. Sie müssen jedoch so ausgestaltet werden, dass sie internationale Bezugsoptionen nicht unnötig verengen oder zusätzliche Komplexität erzeugen.
Resümee
Die Beschlüsse gehen in die richtige Richtung, wenn aus ihnen ein spürbarer Praxiswechsel entsteht. Einkauf und Supply Chain Management brauchen einen regulatorischen Rahmen, der Risiken ernst nimmt, Unternehmen aber nicht durch formale Pflichten lähmt. Entscheidend wird sein, ob die Bundesregierung aus dem angekündigten Entlastungsversprechen eine praxistaugliche, risikobasierte und rechtssichere Umsetzung macht. Das gilt insbesondere bei der CSDDD. Nur dann können Beschaffungsorganisationen ihre eigentliche Aufgabe erfüllen: Versorgung sichern, Resilienz stärken, Innovation ermöglichen und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland unterstützen.