23.06.2022Publikationen

Neu: BME-Checkliste zum LkSG

Mit dem zehnseitigen Dossier bietet der BME Global Playern und KMU eine praxisorientierte Lösungshilfe bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an.
Von Praktikern für Praktiker: Die neue BME-Checkliste zum LkSG informiert die Leser pointiert über Sorgfaltsplichten und zu ergreifende Maßnahmen. © Chattrawutt/iStock

Die BME-Fachgruppen haben eine neue Checkliste veröffentlicht: Das PDF-Dokument zeigt dem Leser auf, welche Maßnahmen die Unternehmen umsetzen müssen, um die Sorgfaltspflichten aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) passgenau zu erfüllen. Global Player und KMU können auf Grundlage des Dokuments schnell und zielgerichtet prüfen, welche Maßnahmen sie aktuell bereits erfüllen und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.

„Mit der neuen Checkliste bieten wir Unternehmen eine klar strukturierte Hilfestellung bei der Umsetzung des LkSG an. Es werden nicht nur die verschiedenen Sorgfaltspflichten und Anforderungen des Gesetzes einzeln aufgeführt, sondern auch weiterführende Ideen unserer Verbandsmitglieder für eine praxisorientierte Umsetzung aufgezeigt“, hebt Carsten Knauer, Leiter Sektion Logistik des BME, hervor.

„Aufgrund der zahlreichen Nachfragen unserer Mitgliedsunternehmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir 2021 einen neuen BME-Expertenkreis ins Leben gerufen. In den bisherigen sechs Online-Sitzungen wurde analysiert, welche Unklarheiten in den Unternehmen bei der Umsetzung bestehen. Zukünftig richtet sich der Fokus unseres Arbeitskreises auf den Austausch von Praxisbeispielen. So können Unternehmen im Umgang mit dem LkSG schnell und zielgerichtet voneinander lernen“, informiert Judith Jung, BME-Referentin Fachgruppen.

Checkliste zum PDF-Download hier…

Hintergrund:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11.06.2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft.  Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtsspezifischer Sorgfaltsprozesse zu schaffen und die Rechte potenziell Betroffener zu stärken. Es gilt ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten. Zum 01.01.2024 wird dieser Kreis um Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten erweitert.

Darüber hinaus sollten sich auch Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, mit dem Gesetz vertraut machen. Als mittelbare oder unmittelbare Lieferanten sind sie Teil der Lieferketten und somit ebenfalls im Fokus. Auch im Hinblick auf die kommende EU-Richtlinie zum Thema Sorgfaltspflichten ist eine gute Vorbereitung Pflicht. Im aktuellen Entwurf der EU-Kommission werden deutlich niedrigere Mitarbeiterschwellen genannt.

Ihre Kontaktpersonen

Carsten KnauerLeiter Sektion Logistik+49 6196 5828-132carsten.knauer@bme.de
Judith JungReferentin Fachgruppen+49 6196 5828-111judith.jung@bme.de