Neue EU-Konsultation zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zur Bewertung des Systems der autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingente gestartet. Der BME möchte Sie auf die Möglichkeit zur Beteiligung hinweisen.
Worum geht es?
Die Kommission führt eine umfassende Bewertung des seit Langem bestehenden Systems der autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingente durch. Das Instrument ermöglicht Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine gezielte und zeitlich befristete Befreiung von Einfuhrzöllen bzw. eine zollbegünstigte Einfuhr von Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen, die in der EU nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.
Die Kommission möchte insbesondere prüfen, inwieweit die mit dem System verfolgten Ziele erreicht wurden und ob das System weiterhin zweckmäßig ist. Da die letzte grundlegende Reform im Jahr 2011 erfolgte, könnte die Bewertung auch Grundlage für eine Weiterentwicklung des Systems sein.
Wer ist betroffen?
Die Konsultation ist insbesondere für Unternehmen relevant, die auf die Einfuhr von Rohstoffen, Halbfertigwaren oder Bauteilen aus Drittländern angewiesen sind und dabei von Zollaussetzungen oder Zollkontingenten profitieren bzw. betroffen sein könnten. Rückmeldungen aus der Praxis sind daher von besonderem Interesse.
Hinweise zur Teilnahme
Der BME möchte Sie ausdrücklich ermutigen, sich an der Konsultation zu beteiligen und Ihre Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie hier.
Die Konsultation läuft noch bis zum 8. Oktober 2026.