Der Rat der Europäischen Union hat den finalen Text des Omnibus-I-Rechtsakts am 24.02.2026 formell angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren nach der politischen Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament Ende 2025 abgeschlossen; der Änderungs-Rechtsakt kann nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Mit dem Omnibus-Paket I hat die EU ein wichtiges Signal für Bürokratieabbau und mehr Praktikabilität gesetzt. Der BME begrüßt das Omnibus-Paket I, betont jedoch: Entscheidend ist, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und Regulierung künftig stärker an Wirkung, Umsetzbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit auszurichten.